Trauerfall Bestattungen Söldner

"Trauer ist der Preis,
den wir für die Liebe zahlen"

Queen Elizabeth II

Leistungen

Bearbeitung (Todesfallaufnahme, Besprechung, Organisation der Beerdigung)

  • Terminvereinbarungen mit Friedhofsamt, Pfarramt, Redner, Krematorium
  • Beurkundung am Standesamt und Besorgung aller für den Sterbefall nötigen Formalitäten bei Behörden und Ämtern mit Zustellung an die betreffenden Stellen
  • Entwurf und Aufgabe von Traueranzeigen, Danksagungen und Gedenkbildchen
  • Bestellung von Blumen und Musik
  • Abmeldung von Versicherungen, Renten- und Versorgungsbezügen, Krankenkasse, Mitgliedschaften, Telefon, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Anforderung der Überbrückungsrente, Versicherungsleistungen u.v.m.


Dienstleistung

  • Versorgung des Verstorbenen (Ankleiden, Einsargen, Trägerdienst)
  • Abholung am Sterbeort und Überführung zu allen Friedhöfen und Krematorien
  • Gestellung von Dekorationsartikel für Kirche und Friedhofshalle
  • Friedhofsdienst / Grabherstellung (Friedhöfe: Hofkirchen, Garham, Windorf, Otterskirchen, Rathsmannsdorf, Aidenbach und Kloster Schweiklberg)
  • Abtragen des Grabhügels u. Entsorgung der Blumengebinde, Anbringung einer Übergangsgrabeinfassung aus Holz
  • Ausstellung: Särge, Urnen, Grabkreuze, Deckengarnituren und Zubehör
  • Bestattungsvorsorge (Regelung der Bestattung zu Lebzeiten)




Bestattungsarten

Sargbestattung / Erdbestattung
Die Sargbestattung auch Körperbestattung genannt ist die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg in einer Erdgrabstätte (Erdbestattung).

Urnenbestattung / Seebestattung/Flussbestattung
Der Verstorbene wird in einem Sarg zum Krematorium überführt und eingeäschert. Die sterblichen Überreste (Asche) werden in eine Aschekapsel verfüllt. Diese kann sowohl in einem Erdgrab als auch in einer Urnenwand beigesetzt werden.
Ebenso kann die Urne in Gewässern bestattet werden. Dafür wird die Asche in eine auflösbare Seeurne verbracht und dem Meer oder Fluss (z.B. Donau in Österreich) übergeben.

Naturbestattung
Unter Naturbestattung versteht man die Beisetzung einer Urne auf einer dafür ausgewiesenen natürlichen Fläche (z.B. auf einer Wiesen- oder Waldfläche, unter anderem mit der Möglichkeit an einem Strauch, Baum, Rosenstock, Felsen etc. beigesetzt zu werden).

Anonyme Bestattung
Als anonyme Bestattung bezeichnet man die namenlose Bestattung. Das heißt am Grab sind weder Name noch Daten der Beigesetzten zu finden. In der Regel handelt es sich bei dieser Art der Bestattung um Gemeinschaftsgräber.


Folgende Bestattungsarten sind nach deutschem Bestattungsrecht unzulässig und werden deshalb im Ausland durchgeführt
Diamantbestattung
Verfahren: Einem Teil der Asche wird der Kohlenstoff entzogen und mit Druck von bis zu 40 000 bar und einer Temperatur von ca. 2000 Grad Celsius ein Rohdiamant gepresst. Vor der Aushändigung erfolgt der individuelle Schliff. Der Diamant kann eingefasst und als Schmuckstück getragen oder an einem persönlichen Gedenkort aufbewahrt werden. Der Rest der Asche wird je nach Wunsch bestattet. Anstelle von Asche können hierfür ebenso Haare verwendet werden.

Flugbestattung/Luftbestattung
Die Asche des Verstorbenen wird in den Wind verstreut (z.B. aus einem Heißluftballon, Flugzeug oder Hubschrauber). Dies ist nur in bestimmten Ländern und über ausgewiesenen Gebieten möglich.



Kosten

Die Kosten kann man pauschal nicht nennen, da sie abhängig von Bestattungsart, dem Umfang und den Wünschen bezüglich der Gestaltung einer Trauerfeier bzw. Beerdigung sind. Auch die Gebühren der Friedhofsämter, Pfarrämter, Krematorien, Presse, Musik etc. sind regional sehr unterschiedlich.
Es empfiehlt sich immer ein individuelles Angebot erstellen zu lassen. Ihre Wünsche und Anliegen werden hierbei besprochen und anschließend eine Kostenübersicht erstellt.

Kostenabsicherung:


  • Abtretung der Todesfall- oder Lebensversicherung

  • Todesfallversicherung mit mtl. Beitragszahlung

  • Einmalzahlung (Treuhandkonto)


  • Hinweis: Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und vorrangig vom Erbe zu bezahlen. Wenn kein Nachlass vorhanden ist, sind unterhaltspflichtige Angehörige (z.B. Ehegatten, Eltern, Kinder) in der Kostenpflicht.

    Ist kein Nachlass vorhanden und und kann es den Hinterbliebenen nicht zugemutet werden für die Kosten aufzukommen ist es möglich einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Hierbei ist man in der Pflicht sich auf das Nötigste einer Bestattung zu beschränken. (Laut Gesetzgebung wird eine "ortsübliche Bestattung" übernommen, allerdings wird das von den Behörden unterschiedlich gehandhabt und ausglegt)